Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und bildet den EU-weiten Rahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in wichtigen und kritischen Sektoren. Sie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich und macht Cybersicherheit, Risikomanagement und Incident-Response zu klaren Managementaufgaben – einschließlich verbindlicher Mindestmaßnahmen, Meldewegen und Anforderungen an die Sicherheit in der Lieferkette.
Spätestens seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 17. Oktober 2024 und dem Inkrafttreten der nationalen NIS2-Regelungen müssen betroffene Einrichtungen ihre NIS2-Compliance strukturiert aufbauen und dokumentieren. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich greifen darüber hinaus nationale Detailregelungen, Aufsichtsmechanismen und Sanktionen, deren Umsetzung und Wirksamwerden je nach Gesetzgebung zeitlich gestaffelt erfolgen können (z. B. in Österreich ab 2026 und in Deutschland abhängig vom jeweiligen Umsetzungsgesetz).
Damit verankert NIS2 Cybersicherheit fest im Unternehmensalltag – von technischen und organisatorischen Maßnahmen über Prozesse und Schulungen bis hin zu Managementpflichten und Haftung.

