Der Cyber Resilience Act (CRA) schafft einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Er verpflichtet Hersteller erstmals, Sicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu erfüllen – von Entwicklung und Markteinführung bis hin zu Betrieb und Schwachstellenmanagement. Ziel ist es, Sicherheitslücken systematisch zu reduzieren und die Verantwortung klar bei den Herstellern zu verankern.
Bereits ab Herbst 2026 gelten verbindliche Pflichten zum strukturierten Umgang mit Schwachstellen. Hersteller müssen einen dokumentierten Vulnerability-Handling-Prozess etablieren, gemeldete Sicherheitslücken bewerten, Sicherheitsupdates bereitstellen und Nutzer transparent informieren. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle sind innerhalb definierter Fristen an die zuständigen Behörden zu melden.
Ab 2027 dürfen betroffene Produkte nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die vollständigen Sicherheitsanforderungen des CRA erfüllen. Cybersicherheit wird damit zur Voraussetzung für Marktzugang, CE-Kennzeichnung und Haftungsbegrenzung im europäischen Binnenmarkt.
